Fragen Sie sich, ob sich ein Restnutzungsdauer-Gutachten für Sie lohnt?

Vermieter nutzen dieses Gutachten schon seit Jahren, um eine höhere Abschreibung als die pauschalen 2 % pro Jahr zu erreichen — und sparen so Steuern und erhöhen ihren Cashflow.

Um das zu beantworten, braucht es im Grunde nur zwei Antworten:

  1. Wie lang ist die tatsächliche Restnutzungsdauer Ihrer Immobilie?
  2. Amortisiert sich ein Gutachten bei Ihnen finanziell überhaupt mit der neuen Restnutzungsdauer?

Das ist unser Versprechen

Geld-zurück-Garantie

Wird Ihr Gutachten vom Finanzamt final nicht anerkannt, erhalten Sie Ihr Geld zurück.

2–4 Wochen Bearbeitungszeit

So schnell erhalten Sie Ihr fertiges Gutachten nach der Objektbesichtigung.

100 % Service

Bei Rückfragen übernehmen wir für Sie den Austausch mit dem Finanzamt.

24–48h bis zum Termin

So schnell steht nach Auftragserteilung der Vor-Ort-Termin mit dem Gutachter.

Steuerlich absetzbar i Das Gutachten kostet 850 € brutto, der Vor-Ort-Termin (Innen- und Außenbesichtigung) 450 € brutto — insgesamt 1.300 €. Als Werbungskosten können Sie diese Kosten von der Steuer absetzen.

Die Kosten des Gutachtens können Sie als Werbungskosten von der Steuer absetzen.

Zertifizierte Sachverständige

Ihr Gutachten wird ausschließlich von geprüften, unabhängigen Sachverständigen erstellt.

Warum das für Sie relevant sein könnte

Jede vermietete Immobilie darf steuerlich abgeschrieben werden – Sie setzen also jedes Jahr einen Teil des Gebäudewerts von der Steuer ab. Das Finanzamt rechnet dafür pauschal mit 50 Jahren, also 2 % pro Jahr – unabhängig davon, ob Neubau oder Altbau, unabhängig vom tatsächlichen Zustand.

Viele Immobilien halten realistisch aber gar keine 50 Jahre mehr – das betrifft vor allem Gebäude, die vor 1985 gebaut wurden. Stellt ein Sachverständigengutachten fest, dass Ihre Immobilie tatsächlich nur noch, sagen wir, 25 Jahre hält, dürfen Sie entsprechend schneller abschreiben – also deutlich mehr pro Jahr von der Steuer absetzen.

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Schritt für Schritt zu weniger Steuern

So passen Sie die Abschreibung (AfA) Ihrer Immobilie an, um Steuern zu sparen.

  1. 1

    Kostenlose Ersteinschätzung

    Was ist die realistische, angepasste Restnutzungsdauer für Ihre Immobilie?

  2. 2

    Lohnt sich das?

    Wir rechnen mit Ihnen durch, ob sich ein Gutachten mit der neuen Restnutzungsdauer für Sie amortisiert.

  3. 3

    Gutachten beauftragen

    Der Gutachter meldet sich innerhalb von 24–48h bei Ihnen, um den Termin auszumachen.

  4. 4

    Gutachten wird erstellt

    In der Regel innerhalb von 2–4 Wochen.

  5. 5

    Gutachten wird eingereicht

    Bei Rückfragen stehen wir Ihnen zur Seite, bis das Gutachten anerkannt wird.

  6. 6

    Geld-zurück-Garantie

    Wird das Gutachten final nicht anerkannt, erhalten Sie Ihr Geld zurück.

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Die wichtigsten Fragen beantwortet

Was kostet ein Restnutzungsdauer-Gutachten?

Das Gutachten kostet 850 € brutto, der Vor-Ort-Termin 450 € brutto, insgesamt 1.300 €. Machen mehrere Eigentümer im selben Haus mit, teilen sich alle Beteiligten die Kosten für den Vor-Ort-Termin.

KategorieObjektgrößePreis
Gutachtenbis 299 m²850 €
300–500 m²1.100 €
501–1.000 m²1.450 €
1.001–2.500 m²1.850 €
über 2.500 m²2.350 €
Vor-Ort-Außenbesichtigung+150 €
Vor-Ort-Innen- & Außenbesichtigung+450 €
Gutachten + Innenbis 299 m²1.000 €
300–500 m²1.250 €
501–1.000 m²1.600 €
1.001–2.500 m²2.000 €
über 2.500 m²2.500 €
Gutachten + Innen + Außenbis 299 m²1.300 €
300–500 m²1.550 €
501–1.000 m²1.900 €
1.001–2.500 m²2.300 €
über 2.500 m²2.800 €
Lohnt sich ein Restnutzungsdauer-Gutachten für meine Immobilie?

Das hängt vor allem von drei Dingen ab: Die Immobilie muss vermietet sein, das Baujahr sollte vor etwa 1985 liegen, und es darf keine vollständige Kernsanierung stattgefunden haben. Am schnellsten sehen Sie es selbst: In unserer Ersteinschätzung können Sie in wenigen Minuten prüfen, ob sich das für Ihre Immobilie überhaupt lohnt.

Wie beeinflusst die Abschreibung den Cashflow meiner Immobilie?

Eine höhere Abschreibung senkt Ihr zu versteuerndes Einkommen aus der Vermietung, ohne dass Ihnen dafür tatsächlich Geld abfließt. Das Ergebnis: Sie zahlen weniger Steuern und behalten dadurch mehr von Ihren Mieteinnahmen — Ihr Cashflow verbessert sich, ohne dass sich sonst etwas an der Immobilie ändert.

Ich will meine Immobilie lange behalten. Was habe ich von einer verkürzten Abschreibungsdauer?

Die Gesamtsumme, die Sie über die Jahre abschreiben können, bleibt gleich — Sie erhalten sie nur schneller. Das bedeutet: mehr Steuerersparnis in den nächsten Jahren, statt über Jahrzehnte verteilt. Gerade wenn Sie langfristig planen, profitieren Sie also davon, dieses Geld früher zur Verfügung zu haben, statt später.

Wie ist der Ablauf bei einer Begutachtung meiner Immobilie?

Nach Auftragserteilung meldet sich der Gutachter in der Regel innerhalb von 48 Stunden bei Ihnen, um einen Termin zu vereinbaren. Bei dem Termin werden Ihre Wohnung sowie die Gemeinschaftsflächen und technischen Bereiche des Hauses besichtigt. Anschließend dauert die Gutachtenerstellung in der Regel 2 bis 4 Wochen.

Ist das rechtlich zulässig und anerkannt?

Ja. Die Möglichkeit, eine kürzere Restnutzungsdauer über ein Gutachten nachzuweisen, ist in § 7 Abs. 4 EStG verankert und wurde durch mehrere BFH-Urteile ausdrücklich bestätigt. Es handelt sich um ein etabliertes, anerkanntes Verfahren, keinen Graubereich.

Muss ich das mit meinem Steuerberater absprechen?

Das Gutachten ersetzt Ihren Steuerberater nicht, sondern liefert ihm die fachliche Grundlage, die er selbst nicht erstellen kann. Die steuerliche Bewertung und Einreichung bleibt weiterhin bei Ihrem Steuerberater.

Was passiert, wenn das Finanzamt das Gutachten nicht anerkennt?

Über 99 % der Gutachten werden direkt anerkannt. Sollte es dennoch zu einer Ablehnung kommen, übernimmt unser Gutachter-Partner die Kommunikation mit dem Finanzamt. Kommt es zu einer Klage, trägt der Partner sämtliche Kosten dafür selbst — für Sie entsteht kein finanzielles Risiko. Wird das Gutachten final nicht anerkannt, erhalten Sie Ihr Geld zurück.

Für welche Immobilien eignet sich das eher nicht?

Bei selbstgenutzten Immobilien entfällt die Abschreibung grundsätzlich, hier lohnt sich das Gutachten nicht. Auch bei einer bereits durchgeführten vollständigen Kernsanierung oder bei sehr jungen Gebäuden ist der Effekt meist gering oder gar nicht vorhanden.

Kann ich das auch rückwirkend für vergangene Steuerjahre nutzen?

In der Regel ja. Die Festsetzungsfrist für die Einkommensteuer beträgt 4 Jahre, gerechnet ab dem Jahr, in dem die Steuererklärung eingereicht wurde. Dadurch lassen sich oft auch mehrere zurückliegende Jahre noch nachträglich korrigieren. Der genaue Spielraum hängt vom Einzelfall ab und sollte mit dem Steuerberater abgestimmt werden.