Vermieter nutzen dieses Gutachten schon seit Jahren, um eine höhere Abschreibung als die pauschalen 2 % pro Jahr zu erreichen — und sparen so Steuern und erhöhen ihren Cashflow.
Um das zu beantworten, braucht es im Grunde nur zwei Antworten:
Wird Ihr Gutachten vom Finanzamt final nicht anerkannt, erhalten Sie Ihr Geld zurück.
So schnell erhalten Sie Ihr fertiges Gutachten nach der Objektbesichtigung.
Bei Rückfragen übernehmen wir für Sie den Austausch mit dem Finanzamt.
So schnell steht nach Auftragserteilung der Vor-Ort-Termin mit dem Gutachter.
Die Kosten des Gutachtens können Sie als Werbungskosten von der Steuer absetzen.
Ihr Gutachten wird ausschließlich von geprüften, unabhängigen Sachverständigen erstellt.
Jede vermietete Immobilie darf steuerlich abgeschrieben werden – Sie setzen also jedes Jahr einen Teil des Gebäudewerts von der Steuer ab. Das Finanzamt rechnet dafür pauschal mit 50 Jahren, also 2 % pro Jahr – unabhängig davon, ob Neubau oder Altbau, unabhängig vom tatsächlichen Zustand.
Viele Immobilien halten realistisch aber gar keine 50 Jahre mehr – das betrifft vor allem Gebäude, die vor 1985 gebaut wurden. Stellt ein Sachverständigengutachten fest, dass Ihre Immobilie tatsächlich nur noch, sagen wir, 25 Jahre hält, dürfen Sie entsprechend schneller abschreiben – also deutlich mehr pro Jahr von der Steuer absetzen.
Ein erster Richtwert in Sekunden — für die genaue Berechnung nutzen Sie den vollständigen Sparrechner.
So passen Sie die Abschreibung (AfA) Ihrer Immobilie an, um Steuern zu sparen.
Was ist die realistische, angepasste Restnutzungsdauer für Ihre Immobilie?
Wir rechnen mit Ihnen durch, ob sich ein Gutachten mit der neuen Restnutzungsdauer für Sie amortisiert.
Der Gutachter meldet sich innerhalb von 24–48h bei Ihnen, um den Termin auszumachen.
In der Regel innerhalb von 2–4 Wochen.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen zur Seite, bis das Gutachten anerkannt wird.
Wird das Gutachten final nicht anerkannt, erhalten Sie Ihr Geld zurück.
Wählen Sie die Art Ihrer Immobilie aus.
Das Gutachten kostet 850 € brutto, der Vor-Ort-Termin 450 € brutto, insgesamt 1.300 €. Machen mehrere Eigentümer im selben Haus mit, teilen sich alle Beteiligten die Kosten für den Vor-Ort-Termin.
| Kategorie | Objektgröße | Preis |
|---|---|---|
| Gutachten | bis 299 m² | 850 € |
| 300–500 m² | 1.100 € | |
| 501–1.000 m² | 1.450 € | |
| 1.001–2.500 m² | 1.850 € | |
| über 2.500 m² | 2.350 € | |
| Vor-Ort-Außenbesichtigung | +150 € | |
| Vor-Ort-Innen- & Außenbesichtigung | +450 € | |
| Gutachten + Innen | bis 299 m² | 1.000 € |
| 300–500 m² | 1.250 € | |
| 501–1.000 m² | 1.600 € | |
| 1.001–2.500 m² | 2.000 € | |
| über 2.500 m² | 2.500 € | |
| Gutachten + Innen + Außen | bis 299 m² | 1.300 € |
| 300–500 m² | 1.550 € | |
| 501–1.000 m² | 1.900 € | |
| 1.001–2.500 m² | 2.300 € | |
| über 2.500 m² | 2.800 € |
Das hängt vor allem von drei Dingen ab: Die Immobilie muss vermietet sein, das Baujahr sollte vor etwa 1985 liegen, und es darf keine vollständige Kernsanierung stattgefunden haben. Am schnellsten sehen Sie es selbst: In unserer Ersteinschätzung können Sie in wenigen Minuten prüfen, ob sich das für Ihre Immobilie überhaupt lohnt.
Eine höhere Abschreibung senkt Ihr zu versteuerndes Einkommen aus der Vermietung, ohne dass Ihnen dafür tatsächlich Geld abfließt. Das Ergebnis: Sie zahlen weniger Steuern und behalten dadurch mehr von Ihren Mieteinnahmen — Ihr Cashflow verbessert sich, ohne dass sich sonst etwas an der Immobilie ändert.
Die Gesamtsumme, die Sie über die Jahre abschreiben können, bleibt gleich — Sie erhalten sie nur schneller. Das bedeutet: mehr Steuerersparnis in den nächsten Jahren, statt über Jahrzehnte verteilt. Gerade wenn Sie langfristig planen, profitieren Sie also davon, dieses Geld früher zur Verfügung zu haben, statt später.
Nach Auftragserteilung meldet sich der Gutachter in der Regel innerhalb von 48 Stunden bei Ihnen, um einen Termin zu vereinbaren. Bei dem Termin werden Ihre Wohnung sowie die Gemeinschaftsflächen und technischen Bereiche des Hauses besichtigt. Anschließend dauert die Gutachtenerstellung in der Regel 2 bis 4 Wochen.
Ja. Die Möglichkeit, eine kürzere Restnutzungsdauer über ein Gutachten nachzuweisen, ist in § 7 Abs. 4 EStG verankert und wurde durch mehrere BFH-Urteile ausdrücklich bestätigt. Es handelt sich um ein etabliertes, anerkanntes Verfahren, keinen Graubereich.
Das Gutachten ersetzt Ihren Steuerberater nicht, sondern liefert ihm die fachliche Grundlage, die er selbst nicht erstellen kann. Die steuerliche Bewertung und Einreichung bleibt weiterhin bei Ihrem Steuerberater.
Über 99 % der Gutachten werden direkt anerkannt. Sollte es dennoch zu einer Ablehnung kommen, übernimmt unser Gutachter-Partner die Kommunikation mit dem Finanzamt. Kommt es zu einer Klage, trägt der Partner sämtliche Kosten dafür selbst — für Sie entsteht kein finanzielles Risiko. Wird das Gutachten final nicht anerkannt, erhalten Sie Ihr Geld zurück.
Bei selbstgenutzten Immobilien entfällt die Abschreibung grundsätzlich, hier lohnt sich das Gutachten nicht. Auch bei einer bereits durchgeführten vollständigen Kernsanierung oder bei sehr jungen Gebäuden ist der Effekt meist gering oder gar nicht vorhanden.
In der Regel ja. Die Festsetzungsfrist für die Einkommensteuer beträgt 4 Jahre, gerechnet ab dem Jahr, in dem die Steuererklärung eingereicht wurde. Dadurch lassen sich oft auch mehrere zurückliegende Jahre noch nachträglich korrigieren. Der genaue Spielraum hängt vom Einzelfall ab und sollte mit dem Steuerberater abgestimmt werden.