Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Erstellung von Gutachten zur tatsächlichen Restnutzungsdauer der Buena GmbH
1. Geltungsbereich und Vertragspartnerin
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge über die Erstellung eines Sachverständigengutachtens zum Nachweis einer tatsächlichen Restnutzungsdauer im Sinne des § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG (nachfolgend „Gutachten"), die zwischen Buena und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über die Website von Buena oder auf sonstigem elektronischen Weg geschlossen werden.
1.2 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
1.3 Buena ist alleinige Vertragspartnerin des Auftraggebers. Buena darf qualifizierte externe Sachverständige und weitere Dienstleister einsetzen und bleibt für die vertragsgemäße Leistung verantwortlich (siehe Ziffer 6).
1.4 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Buena stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
2. Vertragsgegenstand und geschuldeter Erfolg
2.1 Buena erstellt für das im Bestellprozess bezeichnete Objekt ein schriftliches Sachverständigengutachten zum Nachweis einer tatsächlichen Restnutzungsdauer im Sinne des § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG.
2.2 Der werkvertraglich geschuldete Erfolg besteht in der fachgerechten, objektbezogenen und nachvollziehbaren Erstellung des Gutachtens auf Grundlage der vereinbarten Angaben, Unterlagen und Besichtigungen. Das Gutachten enthält insbesondere:
- Beschreibung und Identifizierung des Bewertungsgegenstands;
- Darstellung der maßgeblichen Objektmerkmale und des baulichen Zustands;
- Darstellung der angewendeten Bewertungsmethode;
- Ermittlung und Begründung der tatsächlichen Restnutzungsdauer zum vereinbarten Bewertungsstichtag;
- nachvollziehbare Herleitung des Ergebnisses sowie eine sachverständige Schlussfolgerung.
2.3 Das Gutachten wird durch eine fachlich geeignete sachverständige Person erstellt oder verantwortet. Soweit im konkreten Auftrag bestätigt, wird eine nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte sachverständige Person eingesetzt. Das Gutachten kann den Namen, die Qualifikation, die Unterschrift und das Branding der eingesetzten sachverständigen Person oder Sachverständigenorganisation tragen.
2.4 Neben dem Gutachten schuldet Buena die in diesen AGB ausdrücklich geregelten Zusatzleistungen, insbesondere Besichtigung, fachliche Unterstützung bei Rückfragen der Finanzbehörde (Ziffer 13), Nacherfüllung (Ziffer 12) und die Geld-zurück-Garantie (Ziffer 14). Diese Zusatzleistungen erweitern die gesetzlichen Mängelrechte, ersetzen sie jedoch nicht.
2.5 Nicht geschuldet sind eine bestimmte Restnutzungsdauer, ein bestimmter AfA-Satz, eine bestimmte Steuerersparnis oder die Anerkennung des Gutachtens durch eine Finanzbehörde oder ein Gericht. Maßgeblich ist ausschließlich das sachverständig ermittelte Ergebnis.
3. Leistungsumfang
3.1 Das vereinbarte Leistungspaket umfasst, soweit im Bestellprozess nichts Abweichendes angegeben ist:
- Plausibilitäts- und Vollständigkeitsprüfung der vom Auftraggeber bereitgestellten Objektinformationen;
- eine Vor-Ort-Innen- und Außenbesichtigung des Objekts zu einem abgestimmten Termin;
- eine zusätzliche Videobesichtigung über ein von Buena oder dem eingesetzten Dienstleister bereitgestelltes Besichtigungstool;
- Auswertung der Unterlagen, Fotos und Besichtigungsergebnisse;
- Erstellung eines Gutachtenentwurfs oder einer Rückfragemöglichkeit vor Finalisierung, soweit dies im Einzelfall fachlich sinnvoll ist;
- Bereitstellung des finalen Gutachtens als PDF-Dokument per E-Mail oder über ein Kundenportal;
- Finanzamt-Support und Garantieleistungen nach Ziffern 13 und 14.
3.2 Papierausfertigungen, weitere Besichtigungstermine, Übersetzungen, zusätzliche Bewertungsstichtage, weitere Eigentumseinheiten, gesonderte steuerliche Berechnungen und sonstige Zusatzleistungen sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich in Textform vereinbart wurden. Zusatzkosten entstehen nur nach vorheriger Information und Zustimmung des Auftraggebers.
3.3 Buena darf den fachlich erforderlichen Umfang und die konkrete Form der Besichtigung anpassen, wenn dies aufgrund der Objektart oder der zugänglichen Unterlagen sachgerecht ist. Eine vereinbarte Vor-Ort-Besichtigung entfällt nur mit Zustimmung des Auftraggebers oder wenn sie objektiv unmöglich ist; Auswirkungen auf Preis und Leistungsumfang werden vorher abgestimmt.
4. Vertragsschluss im Online-Bestellprozess
4.1 Die Darstellung der Leistungen auf der Website von Buena stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar.
4.2 Der Auftraggeber gibt durch Anklicken der Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen" (oder einer gleichbedeutend beschrifteten Schaltfläche) am Ende des Bestellprozesses ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages über die im Bestellprozess bezeichneten Leistungen ab. Vor Absenden der Bestellung kann der Auftraggeber seine Eingaben jederzeit einsehen, korrigieren oder die Bestellung abbrechen.
4.3 Der Vertrag kommt zustande, sobald Buena das Angebot des Auftraggebers annimmt. Die Annahme erfolgt durch die automatisiert und unverzüglich nach Abschluss des Bezahlvorgangs versandte Auftragsbestätigung in Textform (E-Mail), spätestens jedoch mit dem erfolgreichen Einzug der Zahlung. Eine Zahlungspflicht des Auftraggebers vor Vertragsschluss besteht nicht. Kommt der Vertrag ausnahmsweise nicht zustande, erstattet Buena eine gleichwohl bereits erfolgte Zahlung unverzüglich und vollständig.
4.4 Der Vertragstext (Bestelldaten, AGB, Widerrufsbelehrung) wird dem Auftraggeber mit der Auftragsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail) übermittelt. Die Vertragssprache ist Deutsch.
4.5 Stellt Buena nach Vertragsschluss fest, dass das Objekt für die Erstellung des Gutachtens nicht geeignet ist, insbesondere wegen fehlender fachlicher Eignung des Objekts, eines außerhalb des Leistungsgebiets liegenden Objekts, eines nicht unterstützten Immobilientyps oder fehlender Kapazität, ist Buena berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt kann nur innerhalb von 10 Werktagen nach Vertragsschluss erklärt werden, bei erst später erkennbaren Gründen unverzüglich nach deren Kenntnis. Buena erklärt den Rücktritt in Textform und erstattet bereits geleistete Zahlungen unverzüglich und vollständig.
4.6 Bei mehreren Auftraggebern gelten sämtliche Auftraggeber als Besteller. Sie haften für die Vergütung als Gesamtschuldner. Soweit nur ein Auftraggeber Erklärungen für die übrigen abgibt, muss er hierzu bevollmächtigt sein. Mehrere Auftraggeber bevollmächtigen sich gegenseitig zur Entgegennahme von Mitteilungen, Rechnungen und des Gutachtens, nicht jedoch zur Kündigung, zum Widerruf, zur Änderung des Bewertungsstichtags, zum Abschluss einer Prozessfinanzierungsvereinbarung oder zur Abgabe verfahrensbeendender Erklärungen; hierfür ist eine besondere Vollmacht erforderlich.
5. Preise, Zahlung und Fälligkeit
5.1 Es gilt der im Bestellprozess ausgewiesene Gesamtpreis. Alle Preise verstehen sich als Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Im Bestellprozess wird ausgewiesen, welcher Teilbetrag auf die Gutachtenerstellung und welcher Teilbetrag auf die Vor-Ort-Besichtigung entfällt.
5.2 Der Gesamtpreis ist mit Vertragsschluss fällig. Die Zahlung erfolgt über die im Bestellprozess angebotenen Zahlungsarten; die Zahlungsabwicklung erfolgt über externe Zahlungsdienstleister (derzeit Stripe). Für die Nutzung der angebotenen Zahlungsmittel berechnet Buena dem Auftraggeber keine Entgelte.
5.3 Buena stellt dem Auftraggeber nach Zahlung eine Rechnung in Textform zur Verfügung.
5.4 Erstattungsansprüche des Auftraggebers aus diesem Vertrag (insbesondere nach Ziffer 4.5, Ziffer 10, Ziffer 14, Ziffer 16 oder infolge eines Widerrufs) erfüllt Buena unverzüglich, spätestens innerhalb der jeweils genannten Fristen, unter Verwendung desselben Zahlungsmittels, das der Auftraggeber bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Für die Rückzahlung werden dem Auftraggeber keine Entgelte berechnet.
5.5 Gesetzliche Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte des Auftraggebers bleiben unberührt.
6. Einsatz externer Sachverständiger und Dienstleister
6.1 Buena darf zur Vertragserfüllung externe Sachverständige, Sachverständigenorganisationen, Besichtigungsdienstleister, IT-Dienstleister und fachliche Kooperationspartner einsetzen. Diese sind Erfüllungsgehilfen von Buena, soweit sie Leistungen für Buena erbringen.
6.2 Alleinige Vertragspartnerin des Auftraggebers bleibt Buena. Ansprüche aus dem Vertrag sind gegenüber Buena geltend zu machen. Buena bleibt für die vertragsgemäße Erbringung der übernommenen Leistungen verantwortlich.
6.3 Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass die eingesetzte sachverständige Person das Gutachten fachlich eigenverantwortlich unterzeichnet und im Gutachten namentlich erkennbar sein kann. Hierdurch entsteht kein gesonderter Vertrag zwischen Auftraggeber und Sachverständigem.
7. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
7.1 Der Auftraggeber stellt alle zur Gutachtenerstellung erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung. Er muss insbesondere bekannte Umstände zu Baujahr, Gebäudestruktur, Modernisierungen, Sanierungen, Kernsanierungen, Schäden, Defekten, Umbauten und Nutzungsänderungen offenlegen.
7.2 Der Auftraggeber stellt – soweit vorhanden oder beschaffbar – die von Buena angeforderten Unterlagen und Fotos bereit (z. B. Grundrisse, Energieausweis, Baupläne, Teilungserklärung, Protokolle der Eigentümerversammlung). Er versichert, zur Weitergabe und Nutzung der bereitgestellten Unterlagen und Daten berechtigt zu sein.
7.3 Der Auftraggeber ermöglicht die vereinbarte Vor-Ort-Besichtigung und wirkt unabhängig davon an der Videobesichtigung mit. Er sorgt dafür, dass die für die Bewertung relevanten Bereiche zugänglich sind und erforderliche Zustimmungen von Mietern, Bewohnern, Miteigentümern oder sonstigen Berechtigten rechtzeitig vorliegen.
7.4 Sind Unterlagen bei der Hausverwaltung oder bei Dritten vorhanden, kann der Auftraggeber Buena durch eine gesonderte Vollmacht zur Anforderung und Entgegennahme objektbezogener Unterlagen bevollmächtigen. Die Pflicht des Auftraggebers, die Beschaffung zu unterstützen, bleibt bestehen.
7.5 Verzögerungen, die auf fehlender oder verspäteter Mitwirkung beruhen, verlängern vereinbarte oder angekündigte Bearbeitungszeiten angemessen. Buena informiert den Auftraggeber über wesentliche Verzögerungen und fehlende Unterlagen.
7.6 Kommt der Auftraggeber einer erforderlichen Mitwirkung trotz konkreter Aufforderung und angemessener Nachfrist nicht nach, kann Buena den Vertrag nach den gesetzlichen Vorschriften beenden und die bis dahin erbrachten Leistungen abrechnen; zu viel gezahlte Beträge werden erstattet. Die besonderen kostenfreien Beendigungsrechte nach Ziffer 10 bleiben unberührt.
8. Bewertungsstichtag und Änderung von Auftragsdaten
8.1 Der Bewertungsstichtag wird im Bestellprozess oder in Abstimmung mit dem Auftraggeber nach Vertragsschluss verbindlich festgelegt. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung dafür, dass der gewählte Stichtag dem steuerlichen Verwendungszweck entspricht; Buena weist auf erkennbare Unstimmigkeiten hin, erbringt jedoch keine Steuerberatung.
8.2 Eine Änderung des Bewertungsstichtags nach Beginn der fachlichen Begutachtung bedarf einer gesonderten Vereinbarung und kann zusätzliche Kosten verursachen. Wird der Stichtag auf Wunsch des Auftraggebers nach der ursprünglichen Begutachtung geändert, gilt die Geld-zurück-Garantie nicht für das geänderte Gutachten, sofern Buena die Garantie nicht ausdrücklich erneut bestätigt.
8.3 Änderungen von Objekt, Eigentumseinheit oder Bewertungsumfang können einen neuen Auftrag darstellen. Buena informiert den Auftraggeber vorab über etwaige Auswirkungen auf Preis und Bearbeitungszeit.
9. Bearbeitungszeit und Bereitstellung
9.1 Es gilt die im Bestellprozess angegebene voraussichtliche Bearbeitungszeit (in der Regel ca. 2 bis 4 Wochen). Sie beginnt, sobald der Vertrag wirksam zustande gekommen ist und alle aus fachlicher Sicht erforderlichen Unterlagen, Fotos und Besichtigungen vollständig vorliegen. Hat der Auftraggeber als Verbraucher nicht ausdrücklich verlangt, dass Buena vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, beginnt die Bearbeitungszeit frühestens mit Ablauf der Widerrufsfrist.
9.2 Die Bearbeitungszeit ist eine unverbindliche Planungsangabe, sofern nicht ausdrücklich ein verbindlicher Fertigstellungstermin vereinbart wurde. Verzögerungen aufgrund fachlicher Rückfragen, fehlender Mitwirkung, erschwerter Zugänglichkeit, besonderer Objektkomplexität oder Umständen außerhalb des Einflussbereichs von Buena verlängern sie angemessen.
9.3 Das Gutachten wird als PDF-Dokument an die im Bestellprozess angegebene E-Mail-Adresse oder über ein Kundenportal bereitgestellt. Bei mehreren Auftraggebern genügt die Bereitstellung an den benannten Empfangsbevollmächtigten, sofern kein anderer Empfänger vereinbart wurde.
10. Besondere kostenfreie Beendigungsrechte des Auftraggebers
10.1 Ergibt die fachliche Vorprüfung oder Begutachtung, dass aufgrund einer echten Kernsanierung oder aus einem vergleichbaren objektbezogenen Grund keine gegenüber der gesetzlichen typisierten Nutzungsdauer kürzere tatsächliche Nutzungsdauer sinnvoll nachgewiesen werden kann, informiert Buena den Auftraggeber unverzüglich. Der Auftraggeber kann den Vertrag dann kostenfrei beenden. Bereits gezahlte Vergütung wird vollständig erstattet. Auf Wunsch des Auftraggebers kann die Gutachtenerstellung dennoch gegen die vereinbarte Vergütung fortgeführt werden.
10.2 Das kostenfreie Beendigungsrecht besteht ebenfalls, wenn die sachverständig ermittelte Restnutzungsdauer 49 Jahre beziehungsweise bei vor 1925 fertiggestellten Gebäuden 39 Jahre übersteigt. Ziffer 10.1 Sätze 3 bis 5 gelten entsprechend; insbesondere wird bereits gezahlte Vergütung vollständig erstattet.
10.3 Die Beendigung nach dieser Ziffer kann in Textform (z. B. per E-Mail) erklärt werden. Die Erstattung nach dieser Ziffer erfolgt unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Beendigungserklärung, unter Verwendung desselben Zahlungsmittels, das der Auftraggeber bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
11. Prüfung und Abnahme
11.1 Der Auftraggeber prüft das bereitgestellte Gutachten innerhalb einer angemessenen Frist und teilt Buena erkennbare fachliche oder formale Mängel möglichst konkret mit.
11.2 Buena kann dem Auftraggeber nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme setzen. Das Gutachten gilt nur dann als abgenommen, wenn der Auftraggeber die Abnahme innerhalb der Frist nicht unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert und Buena ihn zusammen mit der Fristsetzung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat.
11.3 Eine vom sachverständig ermittelten Ergebnis abweichende Erwartung des Auftraggebers ist für sich genommen kein Mangel. Gleiches gilt für eine abweichende steuerliche oder rechtliche Bewertung durch eine Behörde oder ein Gericht, soweit das Gutachten fachgerecht und vertragsgemäß erstellt wurde.
11.4 Die Nutzung des Gutachtens gegenüber Finanzbehörden, Steuerberatern oder sonstigen Dritten schließt die Geltendmachung nicht erkennbarer Mängel nicht aus.
12. Mängelrechte
12.1 Für Mängel des Gutachtens gelten die gesetzlichen Rechte nach den §§ 633 ff. BGB.
12.2 Ein Mangel liegt insbesondere vor, wenn das Gutachten nicht dem vereinbarten Leistungsumfang entspricht, wesentliche bereitgestellte und zutreffende Objektinformationen nicht berücksichtigt oder anerkannte fachliche Standards nicht einhält.
12.3 Der Auftraggeber kann zunächst Nacherfüllung verlangen. Buena kann nach eigener Wahl nachbessern oder das Gutachten neu erstellen, soweit die gewählte Art der Nacherfüllung für den Auftraggeber zumutbar ist.
12.4 Schlägt die Nacherfüllung fehl, wird sie unberechtigt verweigert oder ist sie unzumutbar, stehen dem Auftraggeber die weiteren gesetzlichen Rechte zu. Die zusätzlichen Leistungen und die Garantie nach Ziffern 13 und 14 bleiben unberührt.
12.5 Beruht eine Unrichtigkeit ausschließlich auf unvollständigen oder falschen Angaben des Auftraggebers, liegt insoweit kein von Buena zu vertretender Mangel vor. Fehler bei der Übernahme oder Verarbeitung zutreffender Kundenangaben durch Buena oder ihre Erfüllungsgehilfen bleiben dem Verantwortungsbereich von Buena zugeordnet.
13. Finanzamt-Support bis zum Abschluss des Einspruchsverfahrens
13.1 Wird das Gutachten von der zuständigen Finanzbehörde nicht unmittelbar anerkannt oder werden fachliche Rückfragen gestellt, unterstützt Buena den Auftraggeber ohne zusätzliche Vergütung bis zum Abschluss des außergerichtlichen Einspruchsverfahrens, sofern die Voraussetzungen dieser Ziffer erfüllt sind.
13.2 Der Support umfasst, soweit im konkreten Fall erforderlich und fachlich möglich:
- Prüfung der das Gutachten betreffenden Einwände der Finanzbehörde;
- fachliche Erläuterungen, Ergänzungen oder Nachbesserung des Gutachtens;
- Bereitstellung von Musterschreiben oder fachlichen Textbausteinen für Stellungnahmen oder Einsprüche;
- fachliche Abstimmung mit der vom Auftraggeber beauftragten Steuerberatung oder einer vom Auftraggeber bevollmächtigten Steuerkanzlei.
13.3 Der Auftraggeber beziehungsweise seine Steuerberatung bleibt für die steuerrechtliche Prüfung, fristgerechte Einreichung, Einlegung des Einspruchs und Abgabe verfahrensrechtlicher Erklärungen verantwortlich. Buena erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung und vertritt den Auftraggeber nicht gegenüber der Finanzbehörde.
13.4 Der Auftraggeber leitet sämtliche für den Support relevanten Schreiben, Bescheide und Einspruchsentscheidungen vollständig innerhalb von sieben Kalendertagen nach Erhalt an die von Buena benannte Kontaktadresse weiter. Kürzere behördliche Fristen sind unverzüglich mitzuteilen. Er wirkt an Rückfragen, ergänzenden Unterlagen und erforderlichen weiteren Video- oder Vor-Ort-Besichtigungen innerhalb der von Buena oder der Behörde gesetzten angemessenen Frist mit.
14. Geld-zurück-Garantie
Wichtig: freiwillige Zusatzgarantie. Die Geld-zurück-Garantie gilt zusätzlich zu den gesetzlichen Mängelrechten; die gesetzlichen Mängelrechte werden durch sie nicht eingeschränkt und ihre Inanspruchnahme ist unentgeltlich. Sie ist keine Zusage eines bestimmten steuerlichen Ergebnisses und greift nur unter den nachfolgenden Voraussetzungen. Garantiegeberin ist die Buena GmbH, Immanuelkirchstraße 26, 10405 Berlin. Die Bedingungen der Garantie (insbesondere Garantieereignis, Geltendmachung, Dauer und Ausschlüsse) ergeben sich vollständig aus dieser Ziffer 14.
14.1 Ein Garantieereignis liegt vor, wenn für das Steuerjahr, in dem der vereinbarte Bewertungsstichtag liegt, trotz des von Buena nach Ziffer 13 begleiteten Einspruchsverfahrens eine negative Einspruchsentscheidung ergeht, durch die der Nachweis einer gegenüber der typisierten Nutzungsdauer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer vollständig abgelehnt wird.
14.2 Nach Eintritt des Garantieereignisses kann der Auftraggeber die Garantie innerhalb von vier Wochen in Textform geltend machen. Buena entscheidet nach vollständiger Prüfung der Unterlagen, ob sie dem Auftraggeber eine vollständig finanzierte Klage vor dem Finanzgericht anbietet oder auf eine Klagefinanzierung verzichtet.
14.3 Verzichtet Buena auf eine Klagefinanzierung, erstattet Buena dem Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen das gezahlte Teilhonorar für die Gutachtenerstellung in der im Bestellprozess und in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Höhe. Mit der Erstattung sind die freiwilligen Garantieansprüche aus diesem Fall erfüllt; gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
14.4 Bietet Buena eine Klagefinanzierung an, erfolgt die Erstattung nach Ziffer 14.3, sobald der Auftraggeber die gesonderte Prozessfinanzierungsvereinbarung abgeschlossen, die von der unabhängigen Steuerkanzlei benötigte Vollmacht erteilt und die erforderlichen Unterlagen vollständig bereitgestellt hat.
14.5 Wird das finanzierte Verfahren verloren, behält der Auftraggeber die Erstattung nach Ziffer 14.3 und wird nach Maßgabe der Prozessfinanzierungsvereinbarung von den vereinbarten Verfahrenskosten freigestellt. Wird das Verfahren erfolgreich abgeschlossen, ist das erstattete Gutachtenhonorar erneut zu zahlen und zusätzlich die in der Prozessfinanzierungsvereinbarung geregelte Erfolgsbeteiligung geschuldet.
14.6 Die Garantie gilt für 24 Monate ab Bereitstellung des finalen Gutachtens. Maßgeblich ist, dass das Garantieereignis innerhalb dieses Zeitraums eintritt. Verzögerungen, die ausschließlich von Buena oder einem von Buena eingesetzten Dienstleister verursacht werden, werden auf den Garantiezeitraum nicht angerechnet.
14.7 Die Garantie ist ausgeschlossen, soweit:
- relevante Schreiben, Bescheide oder Einspruchsentscheidungen nicht innerhalb von sieben Kalendertagen nach Erhalt weitergeleitet wurden und hierdurch die Prüfung oder Rechtsverfolgung beeinträchtigt wurde;
- der Auftraggeber im maßgeblichen Zeitpunkt nicht mehr Eigentümer der Immobilie ist;
- der Auftraggeber erforderliche Auskünfte, Unterlagen, Besichtigungen oder sonstige Mitwirkung trotz Aufforderung nicht rechtzeitig erbringt;
- der Auftraggeber eine angebotene vollständig finanzierte Klage, ein von der beauftragten Steuerkanzlei empfohlenes Rechtsmittel oder eine notwendige Mitwirkung ohne berechtigten Grund ablehnt;
- der Auftraggeber ohne vorherige Zustimmung von Buena und entgegen dem Rat der beauftragten Steuerkanzlei einen Vergleich schließt, eine Klage oder ein Rechtsmittel zurücknimmt oder eine sonstige verfahrensbeendende Erklärung abgibt;
- die Begutachtung auf fahrlässig oder vorsätzlich unzutreffenden oder unvollständigen Angaben des Auftraggebers beruht;
- der Bewertungsstichtag nach Beginn der Begutachtung auf Wunsch des Auftraggebers geändert wurde, ohne dass Buena die Garantie erneut bestätigt hat;
- die Ablehnung nicht im Verantwortungsbereich des Gutachtens liegt, insbesondere wegen widersprüchlicher Angaben gegenüber der Finanzbehörde, eines bereits bestandskräftig abgeschlossenen Steuerjahres, eines unzutreffenden steuerlichen Verwendungsjahres oder einer erst nach Beauftragung eingetretenen Änderung von Gesetz, Rechtsverordnung, Verwaltungsanweisung oder höchstrichterlicher Rechtsprechung.
14.8 Die Garantie greift nicht allein deshalb, weil die sachverständig ermittelte Restnutzungsdauer länger ausfällt als vom Auftraggeber erhofft, der wirtschaftliche Vorteil geringer ist als erwartet oder die Finanzbehörde eine kürzere Restnutzungsdauer nur teilweise anerkennt. Bei teilweiser Anerkennung bleibt der Finanzamt-Support nach Ziffer 13 bestehen; eine Erstattung erfolgt nur, wenn Buena dies im Einzelfall ausdrücklich zusagt.
14.9 Ein Garantieausschluss gilt nur, soweit der jeweilige Umstand für die Ablehnung, die Verteidigungsmöglichkeiten oder die Kosten des Verfahrens ursächlich oder wesentlich nachteilig war. Zwingende gesetzliche Rechte werden durch die Garantiebedingungen nicht eingeschränkt.
15. Optionales Finanzgerichtsverfahren
15.1 Buena ist nicht verpflichtet, ein Finanzgerichtsverfahren zu finanzieren. Nach einer negativen Einspruchsentscheidung entscheidet Buena nach wirtschaftlicher und fachlicher Prüfung, ob sie dem Auftraggeber eine Prozessfinanzierung anbietet.
15.2 Die Klage wird ausschließlich durch eine vom Auftraggeber bevollmächtigte, zur Vertretung befugte und fachlich unabhängige Steuerkanzlei geführt. Der Auftraggeber bleibt Partei des Verfahrens und trifft die rechtlichen Entscheidungen nach unabhängiger Beratung. Buena erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung und übernimmt keine Prozessvertretung.
15.3 Ein Finanzgerichtsverfahren wird nur auf Grundlage einer gesondert unterzeichneten Prozessfinanzierungsvereinbarung durchgeführt. Maßgeblich ist die im Garantiefall tatsächlich abgeschlossene Vereinbarung.
15.4 Die Prozessfinanzierung umfasst grundsätzlich das erstinstanzliche Verfahren vor dem Finanzgericht und die darin anfallenden Gerichtskosten sowie die gesetzlichen Gebühren und erforderlichen Auslagen der beauftragten Steuerkanzlei. Eine Finanzierung weiterer Rechtsmittel oder besonderer Zusatzkosten bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung.
16. Kündigung durch den Auftraggeber
16.1 Der Auftraggeber kann den Werkvertrag bis zur Fertigstellung jederzeit nach § 648 BGB kündigen. In diesem Fall richtet sich die Vergütung nach den gesetzlichen Vorschriften; Buena muss sich insbesondere ersparte Aufwendungen und anderweitigen Erwerb anrechnen lassen. Einen die geschuldete Vergütung übersteigenden, bereits gezahlten Betrag erstattet Buena unverzüglich.
16.2 Buena legt dem Auftraggeber auf Anfrage eine nachvollziehbare Abrechnung der bis zur Kündigung erbrachten Leistungen und ersparten Aufwendungen vor.
16.3 Das Widerrufsrecht des Verbrauchers und die besonderen kostenfreien Beendigungsrechte nach Ziffer 10 bleiben unberührt.
16.4 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
17. Haftung
17.1 Buena haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, aufgrund ausdrücklich übernommener Garantien im dort geregelten Umfang sowie in allen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
17.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet Buena auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
17.3 Im Übrigen ist die Haftung von Buena bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen von Buena.
17.4 Die Haftungsregelungen beschränken weder gesetzliche Mängelrechte noch Ansprüche aus der Geld-zurück-Garantie, soweit diese ausdrücklich weiter reichen.
17.5 Buena haftet nicht für steuerliche Nachteile, die ausschließlich dadurch entstehen, dass der Auftraggeber oder seine Steuerberatung Erklärungs-, Einspruchs- oder Klagefristen versäumt, das Gutachten für einen ungeeigneten Veranlagungszeitraum einreicht oder fachliche Hinweise von Buena nicht rechtzeitig weiterleitet. Dies gilt nicht, soweit Buena den Umstand zu vertreten hat.
18. Keine Rechts- oder Steuerberatung; unverbindliche Vorabberechnungen
18.1 Buena und die mit der Gutachtenerstellung beauftragten sachverständigen Personen erbringen im Rahmen des Vertrages keine Rechts- oder Steuerberatung. Das Gutachten ersetzt insbesondere nicht die Prüfung und Beratung durch einen Rechtsanwalt, Steuerberater oder eine Steuerkanzlei.
18.2 Ersteinschätzungen, Rechnerergebnisse, prognostizierte Restnutzungsdauern, AfA-Sätze, mögliche Steuerersparnisse, Amortisationsrechnungen und sonstige vor Erstellung des finalen Gutachtens kommunizierte Werte sind unverbindliche grobe Schätzungen. Sie beruhen regelmäßig auf vereinfachten oder noch unvollständigen Angaben und stellen keine Beschaffenheits-, Erfolgs- oder Ergebniszusage dar.
18.3 Die tatsächliche Restnutzungsdauer wird ausschließlich durch die sachverständige Begutachtung zum vereinbarten Bewertungsstichtag ermittelt. Steuerliche Auswirkungen hängen zusätzlich von den individuellen Verhältnissen des Auftraggebers und der Beurteilung der zuständigen Finanzbehörde ab.
19. Nutzungsrechte und Vertraulichkeit
19.1 Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Zahlung das zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht, das Gutachten für eigene steuerliche, rechtliche und wirtschaftliche Zwecke zu nutzen und es insbesondere Finanzbehörden, Gerichten, Rechtsanwälten, Steuerberatern, Banken, Erwerbern, Miteigentümern sowie sonstigen mit der Angelegenheit befassten Personen zur Verfügung zu stellen.
19.2 Eine öffentliche oder kommerzielle Weiterverwertung des Gutachtens, insbesondere der Vertrieb an unbeteiligte Dritte oder eine Veröffentlichung zu Werbezwecken, bedarf der vorherigen Zustimmung von Buena und der im Gutachten benannten sachverständigen Person. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
19.3 Buena behandelt die im Zusammenhang mit dem Auftrag erhaltenen Informationen vertraulich und verpflichtet eingesetzte Mitarbeitende und Dienstleister zu einer angemessenen Vertraulichkeit.
20. Datenschutz
Buena verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO. Einzelheiten zu Zwecken, Rechtsgrundlagen, Empfängern, Speicherdauer und Betroffenenrechten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von Buena.
21. Widerrufsrecht für Verbraucher
21.1 Verbrauchern steht bei im Fernabsatz geschlossenen Verträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung, die im Bestellprozess bereitgestellt und mit der Auftragsbestätigung übermittelt wird.
21.2 Verlangt der Auftraggeber ausdrücklich, dass Buena vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, kann Buena bei einem anschließenden Widerruf vor vollständiger Leistungserbringung unter den gesetzlichen Voraussetzungen einen anteiligen Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen verlangen. Einen den Wertersatz übersteigenden, bereits gezahlten Betrag erstattet Buena nach Maßgabe der Widerrufsbelehrung.
21.3 Das Widerrufsrecht erlischt bei vollständiger Vertragserfüllung nur, wenn Buena mit der Leistung erst begonnen hat, nachdem der Auftraggeber ausdrücklich zugestimmt hat, und der Auftraggeber vor Leistungsbeginn seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er bei vollständiger Vertragserfüllung sein Widerrufsrecht verliert.
22. Schlussbestimmungen
22.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages können in Textform vereinbart werden, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
22.2 Es gilt deutsches Recht. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Auftraggeber seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt. Für Klagen eines Verbrauchers gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Berlin.
22.3 Buena ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wird.
22.4 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.