Lohnt sich das Restnutzungsdauergutachten für Sie?
Ihre Immobilie
Bei mehreren Einheiten: einfach den Gesamtwert eingeben.
Ihr Steuersatz
Nicht bekannt? Oben auf „Gehalt eingeben" wechseln, oder den offiziellen Steuerrechner des Bundesfinanzministeriums nutzen.
Ergibt einen geschätzten Grenzsteuersatz von – (ledig, ohne Kirchensteuer).
Der Anteil des Kaufpreises, der auf das Gebäude entfällt, nicht das Grundstück.
Die genaue Zahl bestimmt der Gutachter erst bei der Besichtigung — hier ein typischer Richtwert.
Ein RND-Gutachten hilft nicht nur bei der laufenden Steuer: Es ist auch beim Verkauf ein starkes Argument — es zeigt Käufern und Investoren eine höhere mögliche Abschreibung und kann Ihre Immobilie dadurch attraktiver und schneller verkäuflich machen.
Planen Sie, bald zu verkaufen? Auch bei kurzer Haltedauer lohnt sich ein RND-Gutachten oft: Es ermöglicht dem nächsten Eigentümer eine höhere Abschreibung — das macht Ihre Immobilie für Käufer und Investoren attraktiver und kann zu einem höheren Verkaufspreis und einer schnelleren Abwicklung führen.
Neue Abschreibung
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Wie wird das genau berechnet?
Normalerweise dürfen Sie ein Gebäude pauschal über 50 Jahre abschreiben (2 % pro Jahr) — das schreibt der Gesetzgeber so vor, unabhängig vom tatsächlichen Zustand des Gebäudes.
Ein Gutachten kann belegen, dass Ihr Gebäude tatsächlich eine kürzere „Restnutzungsdauer" hat. Dann verteilen Sie denselben Gebäudewert auf weniger Jahre — das ergibt eine größere Abschreibung pro Jahr.
Eine größere Abschreibung senkt Ihr zu versteuerndes Einkommen stärker, wodurch Sie jedes Jahr mehr Steuern sparen.
Die wichtigsten Stellschrauben für das Ergebnis: der Gebäudewert (Kaufpreis × Gebäudeanteil), wie viel davon bereits abgeschrieben wurde (Kaufjahr), die neue Restnutzungsdauer aus dem Gutachten, Ihr Steuersatz (höher = mehr Ersparnis pro Euro Abschreibung) und Ihre geplante Haltedauer (wie lange Sie überhaupt noch von der Ersparnis profitieren).
Diese Berechnung dient ausschließlich der unverbindlichen Orientierung und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.